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Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig

Fonte · Sportschau

Konsequente Umsetzung gefordert Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-

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